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E-Mobilität: Mitarbeitende steuerlich nicht benachteiligen

23. April 2024

E-Mobilität: Mitarbeitende steuerlich nicht benachteiligen

Flottenelektrifizierungen sollen bei Mitarbeitenden nicht mehr dazu führen, dass sie steuerlich benachteiligt werden. Diese Forderung hat Mario Senn am 22. April 2024 im Kantonsrat eingebracht.

Aussendienstmitarbeitende, Servicetechniker usw. dürfen das für ihre Arbeit notwendige Geschäftsfahrzeug ausserhalb der Arbeitszeit häufig nach Hause nehmen. Dazu bestehen umfangreiche steuerrechtliche Vorschriften, welche die mögliche Privatnutzung des Geschäftsfahrzeuges regeln.


Diese Regelungen können bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen eine Benachteiligung der Mitarbeitenden in Form einer höheren Einkommenssteuerbelastung bewirken:

  • Aus technischen Gründen drängt sich eine Ladung der E-Fahrzeuge über Nacht auf. Unternehmen übernehmen deshalb häufig die Kosten der Installation der Ladeinfrastruktur bei den Arbeitnehmenden. Diese Kostenübernahme wird als Lohnbestandteil betrachtet und erhöht das steuerbare Einkommen.
  • Unternehmen beteiligen sich an Stromkosten für die Ladung der Fahrzeuge. Gemäss Ziff. 2.5 des Musterspesenreglements der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) ist der steuerfreie Betrag auf Fr. 60.- pro Monat beschränkt. Dieser Betrag reicht in den meisten Fällen nicht, um die Stromkosten – erst recht nach den grossen Strompreissteigerungen – zu decken. Höhere Entschädigungen an Mitarbeitende zur Deckung der gestiegenen Stromkosten erhöhen das steuerbare Einkommen.
  • Der höhere Anschaffungspreis von elektrisch betriebenen Fahrzeugen führt zu einem höheren Privatanteil, da bei der entsprechenden Pauschale nicht zwischen elektrischem und herkömmlichem Antrieb unterschieden wird (vgl. RRB Nr. 1099/2021). Diese «Gleichbehandlung von Ungleichem» erhöht die Steuerbelastung der Mitarbeitenden ebenfalls.


Es kann nicht im Sinn der Klima-Ziele sein, dass das sinnvolle Engagement von Unternehmen zur Elektrifizierung von Fahrzeugen zu einer Erhöhung der Steuerbelastung der Mitarbeitenden führt.


Der Regierungsrat soll die steuerrechtlichen Vorgaben überprüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass Flottenelektrifizierungen nicht zu einem Anstieg der Einkommenssteuerbelastung der Mitarbeitenden führen. Eine solche Anpassung kann auch befristet sein oder auslaufen, wenn sich die preislichen Bedingungen zwischen konventionell und elektrisch betriebenen Fahrzeugen angeglichen haben.


Das von Mario Senn gemeinsam mit Sarah Fuchs (FDP, Meilen) und Franziska Barmettler (GLP, Zürich) eingereichte Postulat ist auf der Seite des Kantonsrats auffindbar.