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Anreize für die Wirtschaft bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung

05. Februar 2024

Anreize für die Wirtschaft bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung

Kantonsrat überweist Postulat zur Überprüfung der Anreize für die Wirtschaft zu Gunsten der ausserfamiliären Kinderbetreuung
An seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 überwies der Kantonsrat das Postulat KR-Nr. 178/2023

der FDP-Abgeordneten Mario Senn, Sonja Rueff-Frenkel und Christian Müller, das eine Überprüfung der Anreize der Wirtschaft bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung verlangt. Konkret lädt das Postulat den Regierungsrat ein dazulegen, "wie Unternehmen, welche ihre Arbeitnehmenden bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung in irgendeiner Form finanziell oder anderweitig unterstützen, steuerlich entlastet werden könnten und welche finanziellen Konsequenzen eine solche Entlastung haben würde."


In seinem Votum betonte Mario Senn unter anderem:


"(Der Schweizerische Arbeitgeberverband) forderte nämlich, die Politik – also der Staat – müsse jetzt endlich etwas gegen den Arbeitskräftemangel machen und deshalb mehr an die ausserfamiliäre Kinderbetreuung bezahlen. Das Rufen nach dem Staat für diesen Zweck fand ich nicht nur ärgerlich, sondern eigentlich auch richtig peinlich. Denn das Halten und Gewinnen von Arbeitskräften, auch während der Familienphase, ist eine der ureigensten Aufgaben der Unternehmen. Die Forderung nach verstärkter staatlicher Finanzierung bedeutet deshalb nichts anderes, als dass diese Aufgabe auf den Staat abgewälzt werden kann.

Historisch gesehen war es so, dass sich Unternehmen für ihre Arbeitnehmer engagierten. Dies, weil sie wussten, dass sich nur so gute Arbeitskräfte halten lassen. Unternehmen führten bspw. Altersversicherungen für ihre Angestellten ein oder man stellte Wohnraum zur Verfügung! Es war eine Selbstverständlichkeit, dass das dazugehörte, wenn man wirtschaftlich erfolgreich sein wollte. Man rief nicht einfach nach dem Staat.

Als Liberale fordern wir: Unternehmen sollen sich engagieren, ein attraktives Arbeitsumfeld schaffen, soziale Verantwortung übernehmen und nicht einfach nach dem Staat rufen. Es ist ihre Aufgabe und in ihrem Interesse, sich am Arbeitsmarkt als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Dazu gehören auch attraktive Arbeitsbedingungen, worunter vermehrt auch Angebote oder die Unterstützung bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung zählen. Damit die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf auch Realität ist und nicht einfach ein Schlagwort. Dabei können Unternehmen grundsätzlich schneller, innovativer, flexibler und auch kostengünstiger auf die Herausforderungen ihrer Mitarbeitenden, die sie aus eigener Erfahrung kennen, reagieren als, dies mit staatlichen Lösungen der Fall ist."


Mit 93 zu 68 überwies der Kantonsrat das Postulat an den Regierungsrat. Für die Überweisung votierten FDP, SVP und GLP. Abgelehnt wurde der Vorstoss von SP, Grünen, Mitte, EVP und Alternativer Liste.