Aktuelles

17. Dezember 2018

Steuervorlage 17: Ausgewogener Umsetzungsvorschlag im Kanton Zürich

Meine Meinung im Kalaidos Steuerrechtsblog.

Die Region Zürich hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Standort für internationale Unternehmen entwickelt. Ausgeprägt gilt dies für Hauptquartiersfunktionen, Finanzierungstätigkeiten, aber auch für Forschung und Innovation. Diese Entwicklung begünstigt haben – neben anderen Standortfaktoren – die bisherigen steuerlichen Sonderregelungen („Status“), die für besonders mobile international tätige Firmen eine Gewinnsteuerbelastung von unter 8% bewirken.


Gleichzeitig leistet sich der Kanton Zürich für die restlichen Unternehmen mit 21.2% eine der schweizweit höchsten Steuerbelastungen. Da die bisherige differenzierte Behandlung von Unternehmen nicht mehr möglich ist, müssen künftig die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen unabhängig ihrer bisherigen Besteuerung gleichermassen attraktiv sein.


Zürich mit besonderer Ausgangslage

Steuerbelastungen von unter 10% werden international kaum mehr akzeptiert, weshalb die bisher begünstigten Unternehmen bereit sein werden, moderat höhere Steuern zu bezahlen. Diese zusätzliche Zahlungsbereitschaft stösst jedoch allerspätestens bei einer Verdoppelung der Steuerbelastung, wie sie bei einer Gewinnsteuerbelastung von 21.2% der Fall wäre, an Grenzen. Die betroffenen Firmen würden ihren Standort in Frage stellen.


Die Kantone können Wegzüge von solchen Unternehmen verhindern, indem sie die ordentliche Steuerbelastung für alle Unternehmen reduzieren. Hier hat Zürich jedoch einen Nachteil: Da nur 16% des Unternehmenssteuerertrags von bisherigen Statusgesellschaften stammt, können deren höhere Steuerzahlungen die Mindereinnahmen durch die Senkung des Steuersatzes für alle anderen Firmen nicht ausgleichen. Umso wichtiger sind die in der Steuervorlage 17 neu vorgesehenen Instrumente Patentbox, Forschungs- und Entwicklungsabzug sowie Abzug für Eigenfinanzierung. Sie ermöglichen die Begünstigung mobiler Tätigkeiten und können den Steuerschock für bisherige Statusgesellschaften abfedern.


Steuersatzsenkung und maximale Einführung neuer Instrumente für den Kanton Zürich richtig

Der Zürcher Regierungsrat schlägt vor, alle neu möglichen steuerpolitischen Massnahmen im Kanton Zürich einzuführen, den bundesrechtlichen Spielraum grösstmöglich auszunutzen und gleichzeitig den ordentlichen Gewinnsteuersatz moderat zu senken. Diese differenzierte Vorgehensweise trägt der beschriebenen Ausgangslage im Kanton Zürich am besten Rechnung.


Mit der Patentbox und dem Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben stärkt der Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht seine Position als führender europäischer Innovationsstandort. Die Anwendung des Abzugs für Eigenfinanzierung stellt zudem sicher, dass Zürich für Finanzierungsaktivitäten attraktiv bleibt. Wie der Regierungsrat geht auch die Zürcher Handelskammer davon aus, dass ein solcher Abzug im besten Fall sogar zu Mehreinnahmen führen könnte (vgl. weiterführende Literaturhinweise).


Die Senkung der ordentlichen Gewinnsteuerbelastung auf 18.2% ist ein wichtiges Signal für die Positionierung Zürichs als Wirtschaftsstandort. Gleichzeitig ist die Senkung notwendige Bedingung, damit die Gewinnsteuerbelastung (in Kombination mit den Instrumenten) für besonders mobile Tätigkeiten bei konkurrenzfähigen 11% zu liegen kommt.


Es wird sich jedoch zeigen, ob die vorgesehene Senkung der Gewinnsteuerbelastung auf 18.2% genügt, um die Attraktivität des Kantons Zürich als Standort für Unternehmen zu erhalten. In einem ersten Schritt ist es nun wichtig, dass die Schweiz und der Kanton ihre Steuerreformen rasch verabschieden und den Unternehmen damit Rechtssicherheit geben und Klarheit schaffen.


Zum Kalaidos Steuerrechtsblog